Förderaufruf für Projekte im Rahmen von „Demokratie leben!“ ab 2027

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Von Stefanie Neidel | Gespostet am 15. Juli 2026

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den neuen Förderaufruf im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ veröffentlicht. Ziel des Programms ist es, Demokratiebildung nachhaltig in gesellschaftlichen Regelstrukturen zu verankern und Projekte zu fördern, die demokratische Kompetenzen, Partizipation und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.

Was wird gefördert

Gefördert werden bundesweit Projekte, die in einer der folgenden Regelstrukturen umgesetzt werden:

  • frühkindliche Bildung,
  • allgemeinbildende Schulen,
  • berufliche Bildung und Arbeitswelt,
  • Hochschulen,
  • Jugendsozialarbeit sowie
  • weitere Bereiche wie Sport, Kultur oder außerschulische Jugendarbeit.

Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie Fachkräften demokratische Teilhabe ermöglichen, Resilienz gegenüber demokratiefeindlichen Entwicklungen fördern und demokratische Konfliktlösungskompetenzen stärken. Besonderer Wert wird auf nachhaltige Konzepte gelegt, deren Ergebnisse dauerhaft in bestehende Strukturen übertragen werden können.

Förderumfang und Antragsberechtigung

Für die Umsetzung der Projekte stellt der Bund bis zu 300.000 Euro pro Projekt und Jahr zur Verfügung. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Voraussetzung ist in der Regel ein Eigen- oder Drittmittelanteil von 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben im jeweiligen Bewilligungszeitraum.

Die maximale Förderdauer beträgt vier Jahre, wobei die Förderung jährlich neu beantragt werden muss. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Über die Bewilligung entscheidet das Bundesministerium im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens und der verfügbaren Haushaltsmittel.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, deren Tätigkeit steuerbegünstigt im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung anerkannt ist. Liegt die Gemeinnützigkeit noch nicht vor, kann alternativ der Nachweis eines erfolgversprechenden Antrags auf Anerkennung erbracht werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder weitere juristische Personen des Privatrechts berücksichtigt werden, sofern ihre Satzung den Anforderungen an gemeinnützige Zwecke entspricht. Natürliche Personen sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.

Interessenbekundungen können vom 3. August bis 4. September 2026 (13:00 Uhr) ausschließlich über das Online-Förderportal eingereicht werden.

Weitere Informationen sowie die vollständige Förderrichtlinie finden Sie unter: https://www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/foerdermoeglichkeiten

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